Stellplatz für den Imbisswagen: wo Sie verkaufen dürfen
Straße, Markt, Privatgrund oder Veranstaltung: wer Ihnen den Platz gibt, welche Erlaubnis Sie brauchen und was er kostet, mit amtlichen Quellen.
Romain BarreauGründer von Food Truck Store · 4 Min. LesezeitEin Imbisswagen lebt nicht von seiner Küche, sondern von seinem Stellplatz: Der beste Burger der Region verkauft sich nicht auf einem leeren Parkplatz. Vier Arten von Plätzen, vier Ansprechpartner, vier Wege zur Erlaubnis.

Vier Plätze, vier Ansprechpartner.
- Öffentlicher GrundStraße, Platz, öffentlicher Parkplatz: Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde, gegen Gebühr.
- Der WochenmarktDer Veranstalter vergibt die Plätze nach seiner Marktordnung, gegen Standgeld.
- PrivatgrundFirmengelände, Supermarkt, Gewerbegebiet: die Erlaubnis des Eigentümers, am besten schriftlich.
- Die VeranstaltungFestival, Stadtfest, Firmenfeier: Der Veranstalter gibt den Platz und legt das Standgeld fest.

Auf der Straße: die Sondernutzung.
Wer auf Straßen und Plätzen verkauft, die dem Verkehr dienen, braucht eine Sondernutzungserlaubnis, innerorts von der Gemeinde; die Reisegewerbekarte allein berechtigt nicht zum Verkauf dort (IHK-Merkblatt Foodtruck). Für Bundesstraßen gilt: nur auf Zeit oder Widerruf, mit möglichen Auflagen und gegen Gebühr (§ 8 FStrG). In Berlin kostet der Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen 50 € je angefangenen Monat und Fahrzeug (Service Berlin).
- Platz aussuchen
Wo, an welchen Tagen, zu welchen Uhrzeiten: je genauer, desto besser.
- Antrag stellen
Bei der Gemeinde, vor dem ersten Verkaufstag: Wer ohne Erlaubnis verkauft, riskiert ein Bußgeld.
- Auflagen einhalten
Die Erlaubnis nennt Ort, Zeit und Auflagen; die Gebühr setzt die Gemeinde fest.
Viele Städte sind zurückhaltend.
Die meisten Städte erteilen Sondernutzungen für Verkaufswagen restriktiv, außerhalb geschlossener Ortschaften meist gar nicht, schreibt das IHK-Merkblatt (IHK-Merkblatt Foodtruck). München vergibt sie im öffentlichen Raum grundsätzlich nur im Rahmen von Festen und Veranstaltungen (München: Anforderungen an Foodtrucks). Deshalb rät die IHK zu Privatgelände oder zu Veranstaltungen, die schon eine Erlaubnis haben.
Ein guter Platz hat Laufkundschaft.

Auf dem Markt: Platz nach Marktordnung.
Auf einem Wochenmarkt dürfen Lebensmittel angeboten werden, alkoholische Getränke nur, wenn sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen hergestellt sind (§ 67 GewO). Wer zum Teilnehmerkreis gehört, darf teilnehmen; reicht der Platz nicht, kann der Veranstalter aus sachlichen Gründen auswählen (§ 70 GewO). Auf einer gewerberechtlich festgesetzten Veranstaltung brauchen Sie keine Reisegewerbekarte: Fragen Sie vorher nach, ob der Markt festgesetzt ist (IHK-Merkblatt Foodtruck).
Auf Privatgrund: schriftlich vereinbaren.
Steht der Imbisswagen auf Privatgrund, braucht er in München keine Sondernutzungserlaubnis (München: Anforderungen an Foodtrucks); die Erlaubnis des Eigentümers holen Sie vorher ein (IHK-Merkblatt Foodtruck). Wollen Sie länger als drei Monate oder regelmäßig, etwa einmal pro Woche, am selben Platz stehen, nennt das IHK-Merkblatt für Baden-Württemberg zusätzlich eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung. Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach, bevor Sie sich festlegen.
- Den Anhänger zeigen
Fotos des Anhängers, Ihrer Karte, der Schlange und des Platzes nach dem Service.
- Zeiten festlegen
Tage, Uhrzeiten, Aufbau und Abbau.
- Strom und Wasser klären
Woher kommen Strom und Trinkwasser, wohin das Abwasser?
- Schriftlich festhalten
Gebühr oder Beteiligung, Kündigungsfrist, Haftung und Versicherung.

Wasser, Strom, Toiletten: was der Platz bieten muss.
Bleiben Sie mehrere Tage am selben Platz stehen, verlangt München einen direkten Wasseranschluss; bauen Sie täglich auf und ab, kann die Behörde darauf verzichten, und Sie füllen Ihre Behälter mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz. Für Ihr Personal müssen Toiletten mit Handwaschgelegenheit erreichbar sein (München: Anforderungen an Foodtrucks). Der Untergrund sollte befestigt und staubarm sein, etwa Asphalt, Pflaster oder eine feste Grasnarbe (IHK-Merkblatt Foodtruck).
- WasserTrinkwasser im Tank oder vom Netz, Abwasser in geschlossenen Behältern.
- StromFragen Sie, welcher Anschluss am Platz liegt. Ihr Anhänger kommt für Deutschland in 400-V-Ausführung, ohne Aufpreis.
- ToilettenFür Ihr Personal, mit Handwaschgelegenheit, in kurzer Entfernung.
Ihr Platz bestimmt Ihren Anhänger.
Der Platz entscheidet über Ihre Karte, Ihre Öffnungszeiten und Ihr Format: Klären Sie die ersten Plätze, bevor Sie investieren. Wie Sie danach Schritt für Schritt starten, steht im Ratgeber Foodtruck eröffnen, und was ein Platz bringen muss, rechnet der kostenlose Businessplan-Rechner. Für den Imbiss mit Grill und Fritteuse ist der Chef+ konzipiert, wie auf unserer Seite Dönerwagen.
Auch ein Food Court kann ein fester Platz sein.

Fragen? Antworten.
Noch eine Frage? Food Truck Store oder unser Partner in Ihrer Region antwortet Ihnen ›Auf öffentlichem Grund nur mit Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde, auf Märkten auf dem Platz, den der Veranstalter vergibt, auf Privatgrund mit der Erlaubnis des Eigentümers, auf Veranstaltungen mit der Zusage des Veranstalters.
Das legt jede Gemeinde oder jeder Veranstalter fest. In Berlin kostet der Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen zum Beispiel 50 € je angefangenen Monat und Fahrzeug; auf Märkten zahlen Sie das Standgeld der Marktordnung.
Nicht für den Verkauf von Lebensmitteln in regelmäßigen, kürzeren Abständen an derselben Stelle (§ 55a GewO) und nicht auf festgesetzten Märkten. An wechselnden Orten brauchen Sie sie in der Regel (§ 55 GewO).
Mit der Erlaubnis des Eigentümers, am besten schriftlich. Auf Privatgrund entfällt in München die Sondernutzungserlaubnis; ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, wenn Sie regelmäßig dort stehen, klären Sie mit dem Bauamt.
Beim Veranstalter, meist der Gemeinde oder einem Marktbetreiber. Auf Wochenmärkten dürfen Lebensmittel angeboten werden (§ 67 GewO); reicht der Platz nicht, kann der Veranstalter aus sachlichen Gründen auswählen (§ 70 GewO).


Von Romain, Gründer 
