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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

Die Regeln, die gelten, wenn Sie einen Anhänger direkt bei Food Truck Store kaufen. Wenn Sie bei einem unserer Händler kaufen, gelten dessen eigene Bedingungen.

Fassung vom Oktober 2026, aus dem Französischen übersetzt und für den Verkauf an Unternehmer in Deutschland ergänzt

1. Geltungsbereich

Verkäufer ist BLACK TRAILER, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter nach französischem Recht (EURL) mit Sitz in 52 rue de Poulpry, 22660 Trévou-Tréguignec, Frankreich, eingetragen im Handelsregister (RCS) Saint-Brieuc unter der Nummer 928 380 872, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR58928380872, handelnd unter der Marke Food Truck Store. Diese Bedingungen regeln die Verkäufe von Anhängern, Optionen und Zubehör, die ein Geschäftskunde direkt mit BLACK TRAILER abschließt, das heißt ein Kunde, der für die Zwecke seiner geschäftlichen Tätigkeit handelt, auch wenn sich diese noch in Gründung befindet.

BLACK TRAILER verkauft ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Dazu gehören auch Existenzgründer, die den Anhänger im Zuge der Aufnahme ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit kaufen: Sie handeln als Unternehmer und nicht als Verbraucher (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005, III ZB 36/04). Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt BLACK TRAILER keine Kaufverträge; ein Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 312g BGB) besteht daher nicht.

Die Unterzeichnung eines Angebots oder eines Bestellscheins gilt als vorbehaltlose Annahme dieser Bedingungen. Sie haben Vorrang vor allen Dokumenten des Kunden, insbesondere vor seinen Einkaufsbedingungen, es sei denn, BLACK TRAILER hat schriftlich etwas anderes vereinbart.

Die Anhänger werden auch über ein Netz unabhängiger Händler verkauft. In diesem Fall wird der Vertrag mit dem Händler zu dessen Bedingungen geschlossen; die Website beschränkt sich darauf, Ihre Anfrage an ihn weiterzuleiten. Die Vermietung von Anhängern bietet BLACK TRAILER nur in Frankreich an; sie ist Gegenstand eines gesonderten Vertrags, der elektronisch unterzeichnet wird.

2. Angebot und Bestellung

Für jeden Verkauf wird ein Angebot erstellt, das den Anhänger (Ausstattung, Format, Farbe, Optionen wie der Gasflaschenkasten), den Preis sowie die Modalitäten der Abholung oder Lieferung beschreibt. Das Angebot ist einen Monat gültig. Die Bestellung ist verbindlich, sobald das Angebot oder der Bestellschein von einer zeichnungsberechtigten Person unterzeichnet wurde, auch elektronisch, und die Anzahlung eingegangen ist.

Die auf der Website gezeigten Fotos, Zeichnungen, Abmessungen, Farben, Preise und Beschreibungen sind unverbindlich. Für BLACK TRAILER verbindlich ist allein das Angebot. Ein offensichtlicher Fehler in einem Angebot (Tippfehler, unrealistisch niedriger Preis) bindet den Verkäufer nicht.

Jede nach der Bestellung gewünschte Änderung der Konfiguration oder der Übergabemodalitäten wird in einem schriftlichen Nachtrag geregelt; sie kann den Preis und die Lieferzeit ändern.

3. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Satz. Es gelten dieselben Nettopreise wie in Frankreich; die 400-V-Ausführung für Deutschland kostet keinen Aufpreis. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, enthalten die Preise weder den Transport noch die Zulassung noch die Folierung (Covering) noch die Kochgeräte.

Bei einer Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an einen Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird der Verkauf gemäß den Regeln für innergemeinschaftliche Lieferungen ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt; der Kunde versteuert den innergemeinschaftlichen Erwerb in seinem Land.

4. Zahlung

Bei der Bestellung ist eine Anzahlung von 50 % des Preises einschließlich aller Steuern zu leisten, sofern das Angebot keine besonderen Bedingungen vorsieht. Der Restbetrag ist per Überweisung spätestens drei Arbeitstage vor der Abholung oder sieben Tage vor dem Versand zu zahlen. Der Anhänger wird erst nach vollständigem Zahlungseingang übergeben. Für vorzeitige Zahlung wird kein Skonto gewährt, und der Kunde darf ohne schriftliche Zustimmung nicht aufrechnen.

Jeder Zahlungsverzug führt von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zu Verzugszinsen (pénalités de retard) in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes (taux d’intérêt légal) sowie zu einer Pauschale von 40 Euro für Beitreibungskosten (Art. L. 441-10 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs [Code de commerce]), unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzes gegen Nachweis.

Ist im Angebot eine Finanzierung durch Leasing (crédit-bail) oder einen Geschäftskredit angegeben, wird die Bestellung mit Eingang der Zusage des Finanzierungsinstituts verbindlich; wird die Finanzierung abgelehnt, wird die Anzahlung gegen Nachweis zurückerstattet.

5. Lieferzeiten, Abholung und Lieferung

Auf Wunsch des Kunden wird der Anhänger an die vereinbarte Adresse geliefert, nach Deutschland und in ganz Europa: Preis, Termin und Modalitäten des Transports stehen im Angebot, und der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, wird der Anhänger dem Kunden südlich von Bordeaux zur Verfügung gestellt.

Die Lieferzeiten sind unverbindlich: Sie hängen vom Lagerbestand, von der Fertigung und vom Transport aus dem Werk ab. BLACK TRAILER setzt alles daran, sie einzuhalten, und informiert den Kunden über jede Verschiebung. Eine Verspätung berechtigt weder zu einer Vertragsstrafe noch zu einer Entschädigung noch zur Stornierung der Bestellung. Ausnahmsweise gilt: Ist der Anhänger sechs Monate nach dem angekündigten Termin noch immer nicht bereitgestellt und liegt kein Fall höherer Gewalt vor, kann der Kunde die Bestellung beenden und die Rückzahlung seiner Anzahlung erhalten, unter Ausschluss jeder weiteren Entschädigung.

Holt der Kunde den Anhänger zum vereinbarten Termin nicht ab oder ist er zu diesem Termin bei der Lieferung nicht anwesend, ohne dies mindestens drei Arbeitstage vorher mitgeteilt zu haben, werden ihm die Kosten für einen erneuten Übergabetermin und für die Verwahrung in Rechnung gestellt.

Es ist Sache des Kunden zu prüfen, ob sein Zugfahrzeug, seine Anhängerkupplung und sein Führerschein es ihm erlauben, den bestellten Anhänger zu ziehen.

6. Abnahme und Beanstandungen

Der Kunde prüft den Anhänger bei der Übergabe. Offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Bestellung sind innerhalb der folgenden sieben Arbeitstage schriftlich mitzuteilen und durch Fotos zu belegen; Transportschäden sind außerdem auf dem Lieferschein des Transportunternehmens zu vermerken und diesem gegenüber innerhalb von drei Tagen zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Anhänger als vertragsgemäß.

Der Kunde gibt BLACK TRAILER Gelegenheit, den Mangel festzustellen und zu beheben, und unterlässt es, ohne Zustimmung selbst einzugreifen oder Dritte eingreifen zu lassen. Wird der Mangel anerkannt, nimmt BLACK TRAILER nach eigener Wahl eine Reparatur oder einen Austausch vor oder erteilt eine Gutschrift.

7. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

Der Anhänger bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum von BLACK TRAILER. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung des Anhängers oder seiner Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über: Ab diesem Zeitpunkt ist es Sache des Kunden, ihn zu versichern.

8. Zulassung und Konformität

Jeder Anhänger wird mit seiner EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) geliefert. Der Gasflaschenkasten ist als Option für alle Modelle erhältlich. Eine Gasinstallation führt BLACK TRAILER außerhalb Frankreichs nicht aus: Sie übernimmt ein vom Kunden beauftragter Fachbetrieb vor Ort, in Deutschland ein Fachbetrieb in Deutschland. Die Zulassungsformalitäten, die Versicherung und die regelmäßigen Prüfungen nach den Vorschriften des Einsatzlandes übernimmt der Kunde, sofern das Angebot keine entsprechende Leistung vorsieht.

9. Garantie

Für die Anhänger gilt ab der Übergabe eine Garantie von einem Jahr auf jeden Material- oder Fertigungsfehler, Teile und Arbeitslohn inbegriffen. Die Garantiereparatur übernimmt die Werkstatt des nächstgelegenen autorisierten Händlers; die Ersatzteile sendet BLACK TRAILER kostenlos. Gibt es in der Region des Kunden keinen autorisierten Händler, lässt BLACK TRAILER die Reparatur in einer Werkstatt in der Nähe des Kunden ausführen, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, den BLACK TRAILER freigibt. Für Geräte und Bauteile anderer Marken (Kühlung, Kochgeräte, Achse, Kupplung) gilt die Garantie ihrer jeweiligen Marke. Eine Reparatur oder ein Austausch verlängert die Garantiezeit nicht.

Nicht von der Garantie umfasst sind normaler Verschleiß, eine Nutzung entgegen der Bedienungsanleitung, Überladung, mangelnde Wartung, Stoßeinwirkungen oder Unfälle sowie Reparaturen und Änderungen, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung vorgenommen hat. Die gesetzliche Haftung für versteckte Mängel (garantie légale des vices cachés) gilt in jedem Fall.

10. Haftung

BLACK TRAILER haftet weder für Betriebsausfallschäden noch für mittelbare Schäden. Die Haftung von BLACK TRAILER ist auf den Preis des betreffenden Anhängers begrenzt, außer bei grobem Verschulden (faute lourde) oder Personenschäden.

11. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, die auf ein Ereignis außerhalb ihres Einflussbereichs zurückgeht: Stillstand des Werks, Lieferausfall, Blockade von Transportwegen oder Grenzen, Naturkatastrophe, behördliche Entscheidung. Dauert das Hindernis länger als neunzig Tage, kann jede Partei die Bestellung beenden; die Anzahlung wird dann zurückerstattet.

12. Stornierung

Die Bestellung eines konfigurierten Anhängers ist verbindlich; der Geschäftskunde hat kein Widerrufsrecht (droit de rétractation). Bei einer Stornierung durch den Kunden außerhalb der in den Artikeln 5 und 11 vorgesehenen Fälle oder bei ausbleibender Zahlung oder Abholung trotz schriftlicher Erinnerung kann BLACK TRAILER vom Kaufvertrag zurücktreten (résolution de la vente); die Anzahlung verbleibt BLACK TRAILER dann als Vertragsstrafe (clause pénale).

13. Geistiges Eigentum und Daten

Die mit einem Angebot übergebenen Zeichnungen, Visualisierungen und Unterlagen bleiben Eigentum von BLACK TRAILER und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, um ein Konkurrenzprodukt herstellen zu lassen. Die für die Bestellung erhobenen Daten werden so verarbeitet, wie unter „Impressum und Datenschutz“ auf der Website beschrieben.

14. Allgemeine Bestimmungen

Es gelten die Bedingungen in der am Datum des Angebots gültigen Fassung. Wird eine Klausel für nichtig erklärt, bleiben die übrigen anwendbar. Wird eine Klausel zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht geltend gemacht, gilt dies nicht als Verzicht darauf, sie später geltend zu machen.

Diese AGB sind die deutsche Übersetzung der französischen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (conditions générales de vente) von BLACK TRAILER, abrufbar unter www.foodtruckstore.fr/cgv. Bei Abweichungen zwischen beiden Fassungen ist allein die französische Fassung maßgeblich. Ausgenommen sind die Regelungen, die diese AGB für Kunden außerhalb Frankreichs ergänzen oder anpassen: Verkauf nur an Unternehmer (Artikel 1), Nettopreise und 400-V-Ausführung (Artikel 3), Gasinstallation (Artikel 8) und Garantiereparatur (Artikel 9).

15. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst um eine gütliche Einigung. Gelingt dies nicht, ist für alle Streitigkeiten zwischen Unternehmern das Handelsgericht (tribunal de commerce) Saint-Brieuc zuständig.

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